Heilpraxis für Homöopathie & Gesundheit
     Manuela Horn - Heilpraktikerin     

Orthomolekulare Medizin - Aromatherapie - Schüßler-Salze 

Diese naturheilkundlichen Verfahren ergänzen mein therapeutisches Spektrum und unterstützen den individuellen, 
ganzheitlichen Ansatz meiner Praxis.

Je nach Situation setze ich sie bei Bedarf begleitend zur klassischen Homöopathie oder eigenständig ein 
– stets nach einem ausführlichen Gespräch und einer sorgfältigen Anamnese.



Orthomolekulare Medizin (Mikronährstoff-Therapie)

Sie befasst sich mit der gezielten, individuell abgestimmten Versorgung des Körpers mit Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, Fettsäuren und Aminosäuren.

Lebensstilfaktoren wie Ernährung, Stress oder äußere Belastungen können das natürliche Gleichgewicht des Stoffwechsels beeinflussen.

Die orthomolekulare Betrachtung setzt hier an und nimmt die Frage in den Blick, ob der Organismus alle benötigten Mikronährstoffe in ausreichender Form zur Verfügung hat.



Aromatherapie

Die Aromatherapie arbeitet mit ätherischen Ölen, die aus verschiedenen Pflanzenteilen wie Blüten, Blättern oder Harzen gewonnen werden.

In der traditionellen Anwendung werden einzelnen Düften bestimmte Eigenschaften oder thematische Zuordnungen zugesprochen.

Ätherische Öle können vielseitig eingesetzt werden, zum Beispiel zur Raumbeduftung, zur Gestaltung einer angenehmen Atmosphäre oder als begleitendes Element in Massage- und Entspannungsanwendungen.



Schüßler-Salze

Die Therapie mit Schüßler-Salzen beruht auf der Annahme, dass bestimmte Mineralsalze in potenzierter Form die biochemischen Abläufe im Körper harmonisierend beeinflussen könnten.

In diesem Konzept werden sowohl die zwölf Basissalze als auch die Ergänzungssalze bestimmten funktionellen Prozessen im Organismus zugeordnet.

Schüßler-Salze können einzeln oder in individuell abgestimmten Kombinationen eingesetzt werden.



Rechtlich verpflichtender Hinweis: In der Benennung der Anwendungsgebiete und Therapieverfahren liegt weder ein Heilversprechen noch eine Garantie der Linderung oder Verbesserung von Erkrankungen. Die beschriebenen Methoden beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der jeweiligen Therapierichtungen, die von der Schulmedizin nicht geteilt werden. Sie ersetzen keine schulmedizinische Diagnose oder Behandlung. Grundlage meiner Tätigkeit ist das Heilpraktikergesetz (HeilprG, BGBl. III 2122-2) sowie die 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (§ 1 Abs. 1 HeilprGDV 1). Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

 
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